Eine Spezialität der TSM sind Epidemieversicherungen gegen finanzielle Folgen bei einer Schliessung und/oder Quarantäne des versicherten Betriebs. Im Fall von COVID-19 ist die Epimedieversicherung offensichtlich untauglich.

Das Produkt der TSM

TSM Versicherungs-Gesellschaft ist ein kleiner Versicherer. Er bietet Spezialversicherungen für KMUs an. Eine der Spezialitäten der TSM sind Epidemieversicherungen gegen finanzielle Folgen bei einer Schliessung und/oder Quarantäne des versicherten Betriebs. TSM entschädigt bei angeordneten Betriebsschliessungen Tagespauschalen im Zusammenhang mit dem Jahresumsatz. Die Haftzeit beträgt 90 Tage. Pandemien oder Epidemien sind in diesem Produkt nicht ausgeschlossen. Bei den Ausschlüssen figurieren bei den Krankheitserregern nur die Grippe (Influenza) und Geschlechtskrankheiten. COVID-19 gilt nicht als Influenza, sondern als Lungenkrankheit, so dass dieser Ausschluss keine Wirksamkeit hat.

Betriebsschliessungen aufgrund von COVID-19 als Kumulschaden

Wenn bei unterschiedlichen Versicherungsnehmern dasselbe Schadenereignis verursacht wurde, spricht man von einem Kumulschaden. Man kann dies rückversichern oder in die Bedingungen generell limitieren (z.B. Dextra 5e.: Pro Sachverhalt steht die maximale Deckungssumme von CHF 600’000 nur einmal zur Verfügung).

Wegen dem drohenden Kumulschaden durch COVID-19 haben gewisse Makler und Kunden schon im Januar 2020 an die TSM geschrieben. Die Antwort von TSM (31.01.2020): «Hiermit können wir Ihnen bestätigen, dass die finanziellen Folgen wegen des Coronavirus im Umfang der Epidemie-Versicherung gedeckt sind.».

Am 16. März hagelte es aber dann Anfragen von Betroffenen (insbesondere Restaurateure).

Nach langem Hin und Her verschickte TSM anfangs April den Kunden eine Deckungsablehnung: «Dass wir unsere Leistungspflicht aufgrund der derzeitigen Faktenlage vorerst, aber vorbehaltlich einer späteren Wiedereröffnung des Dossiers je nach Entwicklung der Situation, ablehnen müssen. Das Ereignis sei in diesem Masse nicht vorhersehbar.

Stellungnahme der TSM

Ich habe Martin Geser, Generaldirektor der TSM, um eine Stellungnahme gebeten: «Für uns stellt sich vielmehr die Frage, ob dieses noch nie dagewesene Phänomen selbst ein Versicherungsfall ist. Die bei uns versicherten Unternehmen, die meisten im Gaststättengewerbe oder in der Lebensmittelindustrie tätig, sind weder kontaminiert noch anderweitig infiziert (was zu einer Schließung des Unternehmens durch die Behörden hätte führen können), aber die Betriebsschliessung wurde aufgrund eines externen Ereignisses ohne jegliche Verbindung zum versicherten Unternehmen angeordnet. Es besteht also bis zu einem gewissen Grad kein adäquater Kausalzusammenhang zwischen den von unseren Versicherten erlittenen Schäden und den durch den Versicherungsvertrag versicherten Ereignissen. Der Schaden, für welchen einige Kunden Ersatz geltend machen, weisst eben nicht die Eigenschaften des Risikos im Sinne von Art. 33 VVG auf, für welche die Versicherung abgeschlossen wurde.»

Kritik und Fazit

Auf den ersten Blick scheint mir die Argumentation der TSM kühn. TSM hatte keine Ausschlussklausel zur Hand, also stellte sie sich schlichtweg auf den Standpunkt, der Kunde habe den Versicherungsvertrag gar nicht wegen solchen Ereignissen abgeschlossen, sondern wegen anderen, individuelleren Ereignissen. Das Risiko wäre demgemäss ein individuelleres Risiko. Ein Versicherer, der so argumentiert, hat vergessen, um was es geht: Um eine Versicherung und den dahinterliegenden Solidaritätsbegriff. Der Kunde will nur Eines: Er will seinen finanziellem Schaden versichern, hier wegen einer Betriebsschliessung aufgrund einer Epidemie, ob dies wegen des einen oder anderen Grundes ist, ist egal. Dafür gäbe es eindeutige Ausschlüsse oder Limiten.

Es wäre, wie wenn ein Rechtsschutzversicherer sagen würde: Sofern ein Mietzins aufgrund einer Zinssenkung beruht, ist er nicht versichert. Nur wenn die Mietzinsstreitigkeit individuell ist, ist er versichert. Oder: Eine Kündigung wäre nur dann versichert, wenn es nur um eine individuelle Kündigung geht und nicht um eine Massenentlassung.

Für die TSM geht es hier um ihre Existenz. Ich bin gespannt, wie es weiter geht. Ihre Glaubwürdigkeit ist im Eimer. Ihre Kunden und Makler suchen mit Sicherheit einen anderen Anbieter.

AXA stützt sich auf die WHO- Pandemiestufen 5 oder 6, die es gar nicht mehr gibt

Andere Versicherer machen auch nicht gerade eine gute Figur. Oft geht es um die Begriffe Epidemie und Pandemie oder gar zwischen Pandemie je nach Stufe. Bei AXA ging dieser Ausschluss in die Hose bzw. oder hätte angepasst werden müssen. Die Klausel bei AXA: «Nicht versicherte Schäden – Von der Versicherung ausgeschlossen sind Schäden ….. b) infolge von Krankheitserregern für welche national oder international die WHO Pandemiestufen 5 oder 6 gelten» (AXA, Zusatzbedingungen, Epidemieversicherung, Ziff. 1.8.1.b).

Die von der WHO festgelegte Definition mit den 6 Stufen ist seit 2017 nicht mehr enthalten. Die Gliederung in sechs voneinander trennbare Phasen durch ein zyklisches Kontinuum wurde durch einen gleitenden Übergang von Phase 1 zu Phase 4 und danach erneut zu Phase 1 ersetzt (Interpandemische Phase – Bereitschaftsphase – Pandemische Phase – Übergangsphase und dann wieder Interpandemische Phase).

Peinlich, dass andere einfach nachäffen: Z.B. curaviva.ch-Versicherungsdienst: «Sofern eine Institution via CURAVIVA-Rahmenvertrag Sachversicherung über einen Zusatz für die Epidemieversicherung bei der AXA versichert ist, gilt: Die Versicherungsbedingungen schliessen Schäden infolge von WHO-Pandemiestufen 5 oder 6 aus»…..no comment….

Lobenswert dafür die Mobiliar: Da gibt es keine Diskussionen. Nach Eingang des Schadenformulars hat sie dem Kunden umgehend eine Anzahlung ausgerichtet.

Author

5 Comments

  1. Bonjour Peter,

    et qu’en est-il pour ALLIANZ qui refuse d’indemniser ses assurés ?
    bien cordialement

    Patrice

  2. Peter Dähler Reply

    Merci beaucoup Patrice, je vais vérifier, aurais-tu un document? cordialement Peter

  3. Guten Tag Peter
    Kennst du die Haltung von der Helvetia und Allianz Versicherung. Herzlich Grüsse
    Urs

  4. Peter Dähler Reply

    Lieber Urs
    Helvetia bezahlt nicht.
    Allianz hat keine Epidemieversicherung sondern eine Hygieneversicherung. Dementsprechend gibt es keinen Pandemie-Ausschluss. Inhaltlich ähnelt das Produkt einer Epidemieversicherung. Der Titel ist also entscheidend.
    Herzliche Grüsse
    Peter

Reply To Peter Dähler Cancel Reply