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Anfangs Januar hatte ich einen Hirnschlag. Ein Thrombus gelangte vom Herzen ins Hirn. Leider hat es mir buchstäblich die Sprache verschlagen. An Sprechen und Schreiben war nicht zu denken. Inzwischen bin ich in der Lage – zwar mit etwas Zeit, Mühe und Fehler – den Rechtsschutz-Blog wieder weiterzuführen.

Kassensturz zu umstrittenen Anwaltshonoraren

Gestern Abend hat sich der Kassensturz dem Thema Anwaltshonorare, insbesondere Erfolgshonorare, gewidmet. Im Kreuzfeuer der Kritik – sicher zu Recht – ein Anwalt der Kanzlei Kaufmann & Friedli, der nebst einer offenbar angemessenen Honorar-Entschädigung der Gegenpartei auch noch ein vereinbartes Erfolgshonorar von 15% einstreichen wollte.

Die Rechtslage ist inzwischen insofern geklärt, als das Bundesgericht Limiten setzt (4A_240/2016 vom 13. Juni 2017). Erfolgshonorare dürfen das Grundhonorar nicht überschreiten. Das Problem: Das lässt sich oft erst im Nachhinein feststellen.

Ab und zu werde ich gebeten, in meinem Blog doch einmal ein Update zu geben, was sich bei Dextra so tut. Eigentlich ist es sehr viel. Aber ich fasse mich so kurz wie möglich.

Aktuell weist Dextra einen Kundenbestand von 40’000 Kunden und CHF 16 Mio. Prämien auf. Aus den 4 Mitarbeitern 2013 sind inzwischen 40 geworden.

…muss ich mich unbedingt dazu äussern.

Die Behauptung

Sergio Giacomini, Jahrgang 1959, Anwaltspatent seit 1987, seit 2015 Präsident des Schweizerischen Anwaltsverbands, gibt in der heutigen Sonntagszeitung zum Besten, das Niveau der Jus-Studienabgänger sei gesunken. Seit der Bologna-Reform würden offenbar die Grundlagenfächer vernachlässigt. Vielen Stundenten gehe das vernetzte juristische Denken ab. Mehrere kantonale Anwaltsverbände würden sich regelmässig beschweren. Die Durchfallquote bei den Anwwaltsprüfungen habe zugenommen. Und aus dem Lager, das die jungen Anwälte eigentlich verteidigen will, wird gleich noch ein zweites Klischee verbreitet: Die Studienabgänger seien sprachlich nicht mehr auf der Höhe.

Meine Erfahrung

Aus hunderten selbst vor Gericht ausgefochtenen Fällen, aus tausenden begleiteten Fällen, aus Kontakten mit tausenden Anwälten kann ich von einer ganz anderen Erfahrung berichten. Diese vagen und wenig belegten Äusserungen der Anwaltsverbände sind Unsinn.

Sie erinnern sich, liebe Blog-Leser. Vor ca. einem Jahr habe ich in diesem Blog das perfide Verhalten der Europäischen Reiseversicherung in einem aus meiner Sicht klaren Fall eines Gepäckdiebstahls aufgezeigt. Lesen Sie nochmals unter Europäische Reiseversicherung zahlt nicht – Oder: Wenn die Versicherungsbranche sich selbst parodiert.

Nun ist es soweit: Das Urteil des Zivilgerichts des Kantons Basel-Stadt liegt vor. Die «Europäische» verliert auf allen Ebenen und muss unseren Kunden den vollen Schaden des Diebstahls, über CHF 4’000, zurückerstatten sowie die gesamten Gerichtskosten und unsere Anwaltskosten übernehmen. Hier finden Sie das Urteil: Entscheid Europäische geschwärzt.

Artikel – “Der Druck auf Anwälte wird immer grösser”

Man kann solche Presseartikel über Rechtsschutzversicherungen nur begrüssen. Sie machen der Allgemeinheit und hier insbesondere auch den Anwältinnen und Anwälten die Funktionsweise der Rechtsschutzversicherung verständlicher. Um so bedauerlicher, dass sich unsere Konkurrenz bedeckt gibt und dass sie diese Diskussion nicht führen will.