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Kassensturz zu umstrittenen Anwaltshonoraren

Gestern Abend hat sich der Kassensturz dem Thema Anwaltshonorare, insbesondere Erfolgshonorare, gewidmet. Im Kreuzfeuer der Kritik – sicher zu Recht – ein Anwalt der Kanzlei Kaufmann & Friedli, der nebst einer offenbar angemessenen Honorar-Entschädigung der Gegenpartei auch noch ein vereinbartes Erfolgshonorar von 15% einstreichen wollte.

Die Rechtslage ist inzwischen insofern geklärt, als das Bundesgericht Limiten setzt (4A_240/2016 vom 13. Juni 2017). Erfolgshonorare dürfen das Grundhonorar nicht überschreiten. Das Problem: Das lässt sich oft erst im Nachhinein feststellen.

Kunden und Rechtsschutzversicherer verstehen unter der freien Anwaltswahl nicht unbedingt dasselbe. Kunden denken oft, sie könnten von Anfang an selbst einen Anwalt wählen. Der Gesetzgeber schreibt die freie Anwaltswahl jedoch nur für nicht real existierende Strukturen sowie für den Prozessfall und bei Interessekonflikten, also für eine klare Minderheit der Fälle vor und lässt auch dann noch eine Ablehnung des Anwalts durch den Versicherer zu. In der Tat gibt es heute nur noch Auslaufprodukte, die über das gesetzliche Minimum…