Broschüre Assista Privat       AVB Assista Privat      Vergleich-Privatrechtsschutz 01.10.2011

Dass die Assista mit verschiedenen Herausforderungen zu kämpfen hat, weiss inzwischen jeder. Die Wachstumsschwierigkeiten der letzten Jahre haben bereits dazu geführt, dass  die Assista nun mit der Groupe Mutuel kooperiert und deren Vertriebsnetz nutzt. Dieses Produkt habe ich vor meiner Sommerpause kommentiert. Nun kommt die Assista jedoch mit einem eigenen neuen Privat-Rechtsschutz auf den Markt. Leider fällt dieser gegenüber dem früheren Produkt in entscheidenden Punkten ab. Schade, aber offenbar hat die Assista neben Wachstums- auch Rentabilitäts-Probleme und muss nun volles Gegenruder geben. Hier sind die Facts….

Um es vorweg zu nehmen: In zahlreichen Punkten, in welchen die Assista bisher der Konkurrenz überlegen war, hat sie ihren Vorteil aufgegeben.

  • So gibt es den freien Anwaltszugang nicht mehr und die freie Anwaltswahl auch nur noch in den Fällen, in welchen der Beizug eines Anwalts notwendig ist.
  • Die Arbeitsrechts-Deckung ist nun wie bei Orion und Protekta auf einen Streitwert von CHF 100’000 begrenzt.
  • Die Deckungssumme von CHF 250’000 steht nur noch einmal pro Lebenssachverhalt zur Verfügung, auch wenn mehrere Personen eigenständig betroffen sind.
  • Und das absolute Killer-Kriterium: Neu gilt bei externen Leistungen ein Mindeststreitwert von CHF 2’000, das bedeutet, wer eine geringere Forderung als CHF 2’000 hat, kann diese nicht mehr gerichtlich geltend machen.

Gerade dieser letzte Punkt ist geeignet, eine ganze Branche in Verruf zu bringen. Denn allgemein werben Rechtsschutz-Versicherer immer wieder damit, dass eine Jahresprämie so viel kostet wie eine Anwaltsstunde. Aber wozu, wenn ich diese Anwaltsstunde in «zu geringfügigen» Streitigkeiten dann doch selbst bezahlen muss? Die Assista scheint vergessen zu haben, dass eine Rechtsschutz-Versicherung gerade für den kleinen Mann auf der Strasse oft die einzige Möglichkeit darstellt, seine Rechte gerichtlich geltend machen zu können. Und für diesen sind unter Umständen CHF 2’000 existenziell.

In anderen Punkten, in welchen man es eigentlich erwartet hätte, hat sich die Assista ebenfalls nicht bewegt. So ist die Familiendeckung immer noch keine Deckung für den ganzen Haushalt, das Nachbarrecht bleibt dem Immobilien-Eigentümer-Zusatz vorbehalten und die geografische Deckung ist in vielen Fällen auf die Schweiz begrenzt.

Zweideutig ist der erste Deckungs-Ausschluss formuliert: Dort wird gesagt, nicht erwähnte Rechtsgebiete, z.B. Steuer- und Abgaberecht, Immaterialgüterrecht etc. seien nicht gedeckt. Unangenehm nur, dass diese «Rechtsgebiete», wenn man sie denn als solche bezeichnen kann, in den versicherten Risiken mit gedeckt wären. So kann das Straf- und Verwaltungsstrafrecht, das in Ziffer 10.1.i gedeckt ist, ohne weiteres ein Steuerstrafverfahren oder ein Immaterialgüterrechtsverfahren betreffen. Das Vertragsrecht gemäss Ziffer 10.1.e und g kann ebenfalls Immaterialgüterrechte betreffen. Hier wäre es ehrlicher gewesen, diese Risiken einfach geradlinig auszuschliessen statt mit einer unbegrenzten «z.B.»-Aufzählung Unklarheiten zu schaffen.

Immerhin gibt es auch Positives zu berichten: Erstmals bietet die Assista im Privat-Rechtsschutz auch in einigen Risiken Weltdeckung an. Und der Preis bleibt ebenfalls attraktiv. Bleibt zu hoffen, dass auch die sprichwörtliche Kundenfreundlichkeit und Kulanz der Juristinnen und Juristen der Assista die alte geblieben ist.

 

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2 Comments

  1. Pingback: Weniger Privatrechtsschutz bei «Assista TCS» | Rechtsanwalt Martin Steiger

  2. Dora Pröschel Reply

    Ich habe am 02.08.16 meinen Jeep Cherockee, da Grenznah, zu einer Reparatur des Lenkgetriebes zu einer Werkstatt nach D-Waldshut-Tiengen gegeben. Die Reparatur wurde am 02.08.16 ausgeführt. (Ca. CHF1000.-)
    Bei der Uebernahme und Fahrt zu meinen Wohnort,(Full-_Reuenthal) war der jeep fast nicht fahrbar, ja fast Lebensgefährlich, da das Lenkrad und die Vorderräder hin und her schlingerten. Ich habe diesen Mängel sofort reklamiert und eine Nachbesserung verlangt. Der Jeep wurde von der Werkstatt in diesen Zustand abgeholt, obwohl ich ein Auflad verlangt habe bei mir abgeholt. nach einigen tagen bekam ich einen Anruf der Firma sie
    können die weitere Reparatur nicht ausführen, da sie kein Werkzeug dazu haben. Der Jeep steht nun seit 2einhalb Monaten ungeschützt auf dem Areal der Firma, ich habe gefordert dass ich das Auto nur im reparierten Zustand
    zurück nehme. Ich habe eine Verkehrrechtschutzversicherung bei der Assista und habe diese, seit mehr als einenMonat eingeschaltet. Nichts läuft mehr, auf meine telefonischen Anrufe kein Rückruf, kein Email. hierzu muss ich sagen, das der jeep in diesen Nichtfahrbaren, lebensgefährlichen,
    sträflichen Zustand, das Fahrzeug hätte nich in den Strassenverkehr gebracht werden dürfen. von der Werkstatt nicht Aufgeladen wurde, sondern von einen Angestellten von Full durch zwei Zoll CH-D nach Tiengen
    zur Werkstatt gebracht wurde. Ich sehe darin eine strafbare Handlung und wollte dies bei der Kantonspolizei anzeigen, wozu die assiesta mir abriet.
    Ich bin wegen einer Krankheit ständig mit dem Kantonsspital Aarau in Verbindung, brauche fast bei jeder Tag und Nachtzeit, und vor allem da der Winter vor der Türe steht, ein allradfahrzeug. ich habe mir seit dem 03.08.16 einen Klöeinwagen angemietet. Nun stehe ich alleine auf weiter Flur und sehe kein Ende. Niemand gibt mir einen Rat oder steht mir bei. Für mich ist die Assista nur eine Lachnummer, bei den Beitragszahlungen da sind sie immer sehr schnell. MFG

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