In Dominique Strebel’s Blog wird ein erfolgreicher erster Versuch beschrieben, unter Anwälten Geld zu sammeln, um einen Prozess zu finanzieren.Zwar ging es hier nicht konkret um die Finanzierung des Weiterzugs des wüsten Bundesgerichtsurteils. Das war nur die ursprüngliche Idee (der Anwalt verzichtete schliesslich auf sein Honorar). Aber wenigstens sollte schlussendlich dem Opfer des Bundesgerichtsurteils etwas geholfen werden, das nach einem Badeunfall gelähmt ist und zusätzlich eine Kürzung der Versicherungsleistungen in Kauf nehmen muss.

Der Ansatz könnte sehr wohl als Beispiel dienen. Oft sind Prozesskostenvorschüsse für Parteien schwierig aufzubringen. Anwälte sind in Härtefällen dann und wann zu Fronarbeit bereit. Gerichte nicht. Anstelle einer klassischen Prozessfinanzierung könnte deshalb im einen oder anderen Haftpflichtfall gegen einen übermächtigen Versicherer diese Finanzierungsart Schule machen.

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2 Comments

  1. Schön wär’s! Realistischer scheint mir ein Rechtsschutzversicherungs-Obligatorium! Da hätte die Dextra doch sicher auch nichts dagegen, oder?

    St. Remy de Provence, 10. Juli 2013

    Patrick Wagner

  2. Peter Dähler Reply

    Jetzt mal abgesehen von der Dextra (dieser würde ein Obligatorium vielleicht auch schaden) bin ich tatsächlich der Meinung, dass ein Obligatorium zumindest für gewisse Bereiche zu diskutieren wäre. Denn die Schwelle, sein Recht durchsetzen zu können, ist in der Schweiz seit dem neuen Prozessrecht noch höher geworden. Wer nicht bettelarm und auch nicht vermögend ist und keine Rechtsschutzversicherung hat, wird schon bei einer kleinen Unsicherheit darauf verzichten, einen Prozess zu führen. Im Arbeitsrecht und im Mietrecht wurde dem ja bereits ein Stück weit Rechnung getragen. Man könnte da sicher noch etwas weiter gehen bzw. es gäbe vielleicht einen Mittelweg zwischen dem Ist-Zustand und der Radikal-Lösung.

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