Sie erinnern sich, liebe Blog-Leser. Vor ca. einem Jahr habe ich in diesem Blog das perfide Verhalten der Europäischen Reiseversicherung in einem aus meiner Sicht klaren Fall eines Gepäckdiebstahls aufgezeigt. Lesen Sie nochmals unter Europäische Reiseversicherung zahlt nicht – Oder: Wenn die Versicherungsbranche sich selbst parodiert.

Nun ist es soweit: Das Urteil des Zivilgerichts des Kantons Basel-Stadt liegt vor. Die «Europäische» verliert auf allen Ebenen und muss unseren Kunden den vollen Schaden des Diebstahls, über CHF 4’000, zurückerstatten sowie die gesamten Gerichtskosten und unsere Anwaltskosten übernehmen. Hier finden Sie das Urteil: Entscheid Europäische geschwärzt.

Nach meinem Blog-Eintrag hatte mich der CEO der Europäischen, Thomas Tanner, noch unter Druck setzen wollen. So kündigte er an, mein Vorgehen bezüglich Publikation via Blog und den damit für die Europäische einhergehenden möglichen Reputationsschaden in der Geschäftsleitung thematisieren zu wollen. Die gesamte Geschäftsleitung, also auch Patrik Grobe, bestätigte den für mich damals völlig unverständlichen Entscheid.

Nun ist die Quittung gekommen. Die Europäische muss zahlen und hat ein Stück Glaubwürdigkeit eingebüsst. Die Dextra fühlt sich in ihrer Haltung bestätigt. Sofern ein Fall zu gewinnen ist, wird er ohne Wenn und Aber durchgezogen. «DEXTRA: SIEG NACH PUNKTEN», wie wir auf unserer Website versprechen. Ok, hier war es ein Knockout.

 

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3 Comments

  1. Jean Parisot de la Valette Reply

    Gratuliere Dextra! So muss Rechtsschutz sein, in der Tat ein K.O.-Sieg!

  2. Bravo an die DEXTRA welche dem Rentnerpaar geholfen hat. Es waren ja nur CHF 4’000.00, aber für die Rentner war es sicherlich eine grosse Hilfe. Tatsächlich ein jämmerliches Zeugnis für die Europäische. Der Reputationsschaden für die Europäische ist nun verdienterweise wirklich Tatsache. Man wird sich das als Broker merken müssen.

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