So ist der Streit ausgegangen…

Europäische Reiseversicherung Korrespondenz

Sie können beruhigt sein, liebe Blog-Leser und allenfalls Dextra-Kunden. Normalerweise verhalten wir uns bei Dextra gegenüber Gegnern doch recht höflich, jedenfalls am Anfang. Im vorliegenden Fall geriet uns jedoch ein so ausserordentliches Papier in die Finger, dass wir einfach perplex waren. Niemand von uns, und da stecken einige Jahrzehnte Erfahrung dahinter, hatte zuvor je ein solches Parade-Beispiel gesehen, wie ein Versicherer sich aus der Leistungspflicht windet. Wir entschieden uns also auch aus Lust auf diesen Streit für einen Frontalangriff. Und für mich war von Anfang an klar: Das gibt Stoff für meinen Blog.

Der Fall an sich wäre ganz banal. Einem Rentner-Ehepaar wird in Argentinien am helllichten Tag auf einem Aussenparkplatz der Mietwagen aufgeknackt. Es werden zwei Taschen mit Kleidern im tieferen Preissegment gestohlen. Sie gehen zur Polizei, und es wird eine sorgfältige Anzeige aufgenommen. Auch die Autovermieterin bestätigt den Schlossbruch. Sogar eine recht vollständige Liste der gestohlenen Kleider wird geliefert. Mehr kann man bei einem solchen Diebstahl gar nicht tun. Sie müssen sich also vorstellen: Alles, was die Europäische fordert, wurde bereits geliefert. Bloss: Sie will es noch einmal haben. Sie wiederholt sich immer und immer wieder. Und so würde das weitergehen, wenn die Dextra jetzt nicht einfach Klage einreichen würde.

Ich gehe davon aus, dass dieses Vorgehen System hat bei Bagatellschäden wie diesem. Man windet sich solange, bis der andere sich sagt: «Ach, jetzt wird’s mir langsam zu blöd». Ein Beispiel: Obwohl es absolut klar ist, dass der Einbruch-Diebstahl tagsüber auf einem Parkplatz stattfand (nachts stand das Auto in der Hotelgarage), versucht die Europäische immer wieder, dies zu verwischen und zu sagen, es hätte auch nachts sein können. Und da es fahrlässig wäre, das Auto nachts mit Koffern stehen zu lassen, beruft sich schliesslich die Europäische auf diese Fahrlässigkeit. Oder: Obwohl alle, von Polizei bis Autovermieter bestätigen, dass das Schloss des Wagens aufgebrochen wurde, versucht eine offensichtliche Spanisch-Spezialistin der Europäischen dies in Frage zu stellen. Oder: Wieso nimmt man wohl auf eine Südamerikareise, die von Strand bis Anden alles enthält, Sommer- und Winterkleider mit?

Aber lesen Sie selbst und amüsieren Sie sich, da Sie ja – hoffentlich – nicht selbst betroffen sind.

Europäische Reiseversicherung Korrespondenz

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13 Comments

  1. Welch haarsträubende Borniertheit tut sich da auf!
    Ich fürchte, es darf/muss geklagt werden.
    Guten Erfolg dabei.

  2. Walter Schärer Reply

    Aha, der Laie lernt, die Europäische ist als Reiseversicherung unbedingt zu meiden?

    • Wer die verschwurbelte Argumentation dieser Ver(un)sicherung gelesen hat, von Verstehen mal ganz zu schweigen, kann dies nur deutlichst bejahen. Der Richter, welcher sich mit solch hanebüchenem Unfug auseinandersetzen muss, sollte besser Herztropfen und Baldrian in Grossgebinden bereithalten.

  3. Chris Leduc Reply

    Es kommt eine Fehlermeldung wenn ich die Korrespondenz laden will. Fehlt die Datei oder ist sie vielleicht falsch verlinkt?

    • Peter Dähler Reply

      Ja entschuldigen Sie, das PDF kann nicht von jedem Reader (Mobilegeräte, Tablets) gelesen werden, da es mit Adobe prof. zusammengestellt und geschwärzt wurde. Ich versuche morgen ein einfacheres hineinzustellen. Danke für den Hinweis!

  4. Broker Argusch Reply

    Schlecht für die Europäische, leider ein Trend, dass von jeder Unterhose ein Kaufbeleg verlangt wird, den wir Broker verstärkt sehen. Die Europäische gibt mit dieser Story aber ein jämmerliches Bild von sich, das wir bei der Empfehlung von Reiseversicherungen leider nicht ausblenden können, bis wir gegenteiliges Vernehmen. DEXTRA sei Dank für die Aufklärung!

    • Peter Dähler Reply

      Tatsächlich werden diese Kaufbelege zu Unrecht verlangt. Solange es keine konkreten Hinweise auf einen Versicherungsbetrug gibt, reicht der Beweisgrad der Glaubhaftmachung auch vor dem Richter aus. Der strikte Beweis mit Kaufquittungen könnte niemand erbringen. Lediglich bei Wertgegenständen ist es angezeigt, Kaufbelege zu behalten oder Fotografien zu erstellen.

  5. Kann jeder Versicherungsgesellschaft passieren, dass die Mitarbeiter in Eigenregie herumwüten

  6. Ich habe leider auch das Problem, dass ich eine Fehlermeldung bekomme, wenn ich die Korrespondenz laden will! Wurde das einfachere schon eingestellt? Ansonsten wie immer sehr gelungener Artikel vom Rechtsschutz Experten.

  7. Rene Müller Reply

    Es würde mich noch interessieren, wie letztlich die Geschichte ausgegangen ist.

  8. Peter Dähler Reply

    Guten Tag Herr Müller
    Nach dem die Aussöhnung vor dem Friedenrichter gescheitert ist, hat unser Anwalt Klage eingereicht. Die Verhandlung ist noch nicht angesetzt. Es folgt die Klageantwort der Europäischen, dann erst die Gerichtsverhandlung. Wir werden selbstverständlich über den Fall weiter informieren. Das nächste Mal wenn wir die Klageantwort haben. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam.
    Mit besten Grüssen
    Peter Dähler

  9. Pingback: Europäische Reiseversicherung unterliegt zu 100% | Dextra Rechtsschutz-Blog von Peter Dähler

  10. Oliver Staub Reply

    Meine Frau hat leider die gleiche Erfahrung gemacht mit der ERV (Europäischen Reiseversicherung). Sie schloss eine Reiseversicherung für diesen spezifischen Flug bei der ERV ab. Sie war zu diesem Zeitpunkt schon schwanger.
    Die Gegend in die sie geflogen wäre, wurde 1 Monat darauf zum Zika-Gebiet erklärt und die WHO gab die Weisung raus, als Schwangere Frau oder als Frau die schwanger werden wolle, nicht in dieses Gebiet zu fliegen.
    Wir versuchten nun mit der ERV mehrmals den Flug zu stornieren und das Geld zurück zu bekommen. Denn ERV verweisst auf die Warnungen vom Eidgenössichen Amt für Gesundheit und Amt für Auswärtiges. Beide Ämter ihrerseits verweisen im Fall des Zika auf die WHO. Die WHO hatte ganz klare Ansagen NICHT in dieses Gebiet zu fliegen als Schwangere.
    Die ERV hat bis heute nicht gezahlt. Ihre Begründungen haben bei jedem E-Mail verkehr geändert. Mal war es die Schwangerschaft die NIE versichert sei. Dann war es die Begründung, das die WHO das schon länger wusste (was sein kann, doch die Warnung hat zum Glück ein Einstelldatum und dies war nach dem buchen des Fluges). Dann war die Begründung, dass sie ja schon schwanger war beim buchen des Fluges (keine Ahnung was da die Begründung sein soll) und noch einmal, dass das Gebiet nicht so gefährdet sei wie die WHO es meine. Als wir von einem Anwalt einen Brief aufsetzen liessen hat sich die ERV leider nicht mehr gemeldet. Die Frist für die Antwort ist abgelaufen und wir sind erschüttert, dass man obwohl man Recht hätte, kein Recht bekommt. Die ERV sollte sich schämen und mit ihr alle Mitarbeiter (wie kann man so etwas mit seinem Gewissen vereinbaren, frage ich mich).
    Es geht sicherlich vielen Personen genau gleich wie meiner Frau.
    Deshalb nochmals die Warnung. Nie eine Versicherung bei der Europäischen buchen.

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