Kunden und Rechtsschutzversicherer verstehen unter der freien Anwaltswahl nicht unbedingt dasselbe. Kunden denken oft, sie könnten von Anfang an selbst einen Anwalt wählen. Der Gesetzgeber schreibt die freie Anwaltswahl jedoch nur für nicht real existierende Strukturen sowie für den Prozessfall und bei Interessekonflikten, also für eine klare Minderheit der Fälle vor und lässt auch dann noch eine Ablehnung des Anwalts durch den Versicherer zu.

In der Tat gibt es heute nur noch Auslaufprodukte, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen und die freie Anwaltswahl von Anfang an zulassen. Die ASSISTA ist beim neuen Privat-Rechtsschutz davon abgekommen. Und das Migros-Produkt der CAP ist auch nicht mehr zu haben. Es nützt also nichts, der alten Zeit nachzutrauern. Es gilt, das Beste aus der tatsächlichen Situation zu machen.

Für Rechtsschutzversicherer wie für Anwälte ist es von Vorteil, sich vorerst einmal Überlegungen zu den Interessen der Kunden zu machen.

Die Interessen der Kunden:

  • Kunden möchten einen ständigen Ansprechpartner in Rechtssachen haben, bei dem sie sich kurz und formlos erkundigen, einen kurzen Verhaltensrat einholen oder sich kurz absichern können.
  • Kunden möchten in echten Streitfällen möglichst schnell den möglichst grössten Erfolg erzielen.
  • Kunden möchten in Rechtsfällen das Gefühl haben, eine vertraute Person an ihrer Seite zu haben.
  • Kunden möchten das Gefühl haben, juristisch kompetent beraten  und vertreten zu werden.
  • Kunden möchten aus Qualitätssicherungsgründen die Wahlfreiheit bezüglich des Leistungserbringers haben, auch wenn sie sie nicht ausschöpfen.
  • Kunden möchten dies alles zum bestmöglichen Preis erhalten.
  • Kunden möchten mit ihrer Prämie in erster Linie die Dienst- und Versicherungsleistung finanzieren, nicht Vertriebs-, Verwaltungs- und strukturbedingte Kosten.

Rechtsschutzversicherer und Anwälte sollten sich nach diesen Bedürfnissen richten, wenn sie wirtschaftlichen Erfolg haben wollen. Die freie Anwaltswahl ist dabei also nur ein untergeordnetes Thema, das aber dann sehr wichtig wird, wenn die Rechtsdienste der Rechtsschutzversicherer nicht mehr als Ansprechpartner und Partner wahrgenommen werden, sondern als «Nein-Sager». Und es wird auch dann zum Thema, wenn die juristische Qualität leidet oder wenn gewisse angeblich freien Anwälte beinahe nur für einen Rechtsschutzversicherer arbeiten und in einem Abhängigkeitsverhältnis zu diesem stehen oder wenn Rechtsschutzversicherer «schwarze Listen» über nicht genehme Anwälte führen, die sich nicht nach sachlichen Kriterien richten. Die beiden letzten Punkte beeinträchtigen die freie Anwaltswahl dort, wo sie in einem Mindestmass gesetzlich vorgeschrieben ist.

Das Engagement für den Klienten:

In den Feedbacks, die ich erhalte, steht das Engagement für den Kunden immer wieder an erster Stelle. Rechtsschutzversicherer, die dafür sorgen, dass ihre Juristen sich an die Seite des Klienten stellen und für ihn kämpfen, werden sich gar nie dafür rechtfertigen müssen, dass sie möglichst viele Fälle intern bearbeiten wollen. Aber naturgemäss sind hier die freien Anwälte halt einfach im Vorteil. Sie freuen sich tendenziell über ein interessantes Dossier, das ihnen unterbreitet wird, während der Rechtsschutz-Jurist es schnell einmal als Belastung empfindet. Wer jedoch als Rechtsschutzversicherer echt engagierte Juristinnen und Juristen einstellt, ist der Konkurrenz eine Nasenlänge voraus. Auch gäbe es Anstellungs-Modelle, bei denen interne Juristen vermehrt wie freie Anwälte behandelt würden, so dass sich ein anderer Schlag von Anwälten für diese Jobs interessieren würde.

Die «Nein-Sager»:

Leider ist nach meiner Wahrnehmung wieder vermehrt eine Tendenz feststellbar, Deckungen im Zweifel abzulehnen. Dies übrigens nicht nur im Rechtsschutz, sondern auch bei anderen Versicherungen. Im Rechtsschutz wird dadurch jedoch zusätzlich ein Vertrauensverhältnis angekratzt. Die Juristin oder der Jurist, der zuerst einmal alles versucht, einen Fall abzulehnen, wird nachher kaum als glaubwürdiger Verfechter der eigenen Sache wahrgenommen. Ich kann Ihnen Schreiben von Rechtsschutz-Anwälten zitieren, bei denen die Ironie über den eigenen Klienten geradezu ins Auge sticht. Aber auch generell: Wer nein sagt und dafür unter Umständen mehr Energie verbraucht, als eine kleine Hilfestellung ausserhalb des gedeckten Bereichs gekostet hätte, gibt das Kundenvertrauen fahrlässig preis. Kein Wunder, möchten Kunden, die dies erlebt haben, das nächste Mal möglichst rasch zu einem freien Anwalt.

Die juristische Qualität:

Aufgrund ihrer Grösse könnten sich die meisten Rechtsschutzversicherer in den von ihnen abgedeckten Risiken spezialisierte Juristen leisten. Viele haben sich dies denn auch auf die Fahne geschrieben. In der Realität verhindert jedoch die Fluktuation und die Dezentralisierung eine glaubwürdige Spezialisierung. Dies wäre nicht weiter schlimm. Denn auch Generalisten können gute Rechtsvertreter sein. Sie müssen einfach erkennen, wann sie an ihre Grenzen stossen. Und das wichtigste Qualitätskriterium, die Erfahrung, fehlt vielen jüngeren «Rechtsschützlern». Wenn dann auch ihre erfahrenen älteren Kolleginnen und Kollegen ausreissen, können sie sich nirgends mehr Rat holen.

Nichtsdestotrotz: Je nach Rechtsdienst und Ort gibt es brillante Juristinnen und Juristen unter den «Rechtsschützlern». Man müsste nur das Glück haben, in einem Fall dann auch von ihnen bedient zu werden.

Vom Umgang mit der verbleibenden «freien Anwaltswahl»:

Die Spannungen zwischen den Rechtsschutzversicherern und der Anwaltschaft hat aber bestimmt auch damit zu tun, dass sich einzelne Exponenten beider Seiten nicht zurückhalten, wenn es um ihre Gewinnmaximierung geht.

Auf der Seite der Rechtsschutzversicherer wird geltend gemacht, die Schadenkosten seien schneller als die Teuerung gestiegen. Man könne nur bei möglichst vielen intern bearbeiteten Fällen noch kostendeckend arbeiten. So schlimm kann es nicht sein: Prüft man die SVV Zahlen und Fakten übrige Versicherungen , stellt man fest, dass die Schadenzahlungen seit 2007 im Verhältnis zu den eingenommenen Prämien auf 47% zurückgegangen sind. Dieser nicht manipulierbare Wert der Schadenzahlungen ist aussagekräftiger als die Zahlen in der Bilanz, die mit der Bildung neuer Reserven, die für längst vergangene Jahre oder aus anderen Gründen individuell aufgebaut werden, verändert werden können.

Ebenfalls wenig vertrauensbildend ist der bevorzugte Einsatz von Anwälten, die praktisch nur für einen Rechtsschutzversicherer arbeiten, in Prozessfällen. Diese Anwälte sind eigentlich nicht unabhängig. Trotzdem werden sie den Kunden vorgeschlagen.

Auch die Ausgrenzung einzelner Anwälte mittels einer «Blacklist», die nicht auf sachlichen Kriterien beruht, sondern darauf, ob ein Anwalt es wagt, sich gegenüber dem Rechtsschutzversicherer für die Interessen seines Klienten einzusetzen, könnte den Rechtsschutzversicherern am Ende einen Bärendienst erweisen.

Die Anwaltschaft ihrerseits hat sich die Tendenz zu vermehrter interner Fallbearbeitung der Rechtsschutzversicherer auch selbst zuzuschreiben, indem einzelne Exponenten dazu tendieren, sich in versicherten Fällen weniger um die Frage zu kümmern, welcher Ressourceneinsatz hier noch Sinn macht, als sie dies sonst tun, und indem sie sich beispielsweise auf Kosten der Rechtsschutzversicherer in neue Rechtsgebiete einlesen.

Fazit:

Die Entwicklung ist kaum zu bremsen. Rechtsschutzversicherer erbringen immer mehr Rechtsdienstleistungen selbst.

Kommt dies den Kunden zugute, indem sie auf diese Weise geringere Prämien bezahlen müssen oder von einem umfassenden und permanenten Beratungsansatz profitieren können, ist nichts dagegen einzuwenden.

Werden die gesetzlichen Möglichkeiten jedoch wettbewerbsverzerrend umgesetzt und die freie Anwaltswahl auch noch im Prozessfall möglichst stark beschnitten, einfach um mehr Geld für den Verkauf der Produkte und für den Mutterkonzern einbehalten zu können, wird sich dies eines Tages gegen die Rechtsschutzversicherer selbst wenden, oder, was zu hoffen ist, wenigsten gegen diejenigen, die sich entsprechend verhalten.

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3 Comments

  1. Tag!

    Ich habe seit Jahren die TCS-Assista-Privatrechtschutzversicherung und die neue Rechnung noch nicht bezahlt. Muss ich die neuen AGB akzeptieren oder kann ich sagen, ich wolle die alte Versicherung behalten und dann die Rechnung einzahlen?

    Dank im voraus für eine Antwort!

    Grüsse

  2. Peter Dähler Reply

    Guten Tag Roger
    Angenommen, Sie waren bisher mit den AVB 2005 versichert, kommt es darauf an, was genau der Inhalt des Prämienrechnungs-Schreibens der Assista ist. Schicken Sie mir doch per E-Mail ein Scan davon. Um die neuen AVB zur Anwendung zu bringen, hätte die Assista Ïhnen eine Änderungskündigung schicken müssen. Ein Passus, wonach Sie mit Bezahlung der Prämie die neuen AVB akzeptieren, genügt meines Erachtens nicht. Vielleicht hat Ihnen die Assista jedoch auch nur eine simple Prämienrechnung für die alte Police geschickt, ohne Änderung der Versicherung. In diesem Fall bleiben die alten AVB 2005 in Kraft.
    Beste Grüsse

  3. Der Beitrag zum Thema einen Anwalt wählen ist sehr hilfreich. Ich wollte besser informiert sein, denn ich weiß sehr wenig darüber. Nachdem ich diesen Artikel gelesen habe, weiß ich genug über dieses Thema.

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