Kassensturz zu umstrittenen Anwaltshonoraren

Gestern Abend hat sich der Kassensturz dem Thema Anwaltshonorare, insbesondere Erfolgshonorare, gewidmet. Im Kreuzfeuer der Kritik – sicher zu Recht – ein Anwalt der Kanzlei Kaufmann & Friedli, der nebst einer offenbar angemessenen Honorar-Entschädigung der Gegenpartei auch noch ein vereinbartes Erfolgshonorar von 15% einstreichen wollte.

Die Rechtslage ist inzwischen insofern geklärt, als das Bundesgericht Limiten setzt (4A_240/2016 vom 13. Juni 2017). Erfolgshonorare dürfen das Grundhonorar nicht überschreiten. Das Problem: Das lässt sich oft erst im Nachhinein feststellen.

Obwohl Erfolgshonorare vor allem in den deutschschweizer Anwaltsverbänden kritisch betrachtet werden, sind sie, soweit sie sich in einem vernünftigen Rahmen halten, nichts eigentlich Schlechtes. Sie können dazu anspornen, Fälle etwas schneller und erfolgsorientierter zu führen. Sie können eine Art Risikoprämie darstellen. Bestimmt werden sie in Zukunft noch vermehrt zum Zug kommen, innerhalb des relativ grossen Spielraums, den das Bundesgericht einräumt.

Wenn Kunden in nicht versicherten Fällen uns danach fragen, empfehlen wir, mit Anwälten keine Stundensätze von unter CHF 200.00 bei Erfolgsbeteiligungen von nicht über 5-10% zu vereinbaren.

Die Rechtsschutzversicherer – inklusive Dextra – decken die Erfolgshonorare nicht ab. Das hat allerdings einen speziellen Grund. Wir befänden uns im Dilemma, dass wir den Erfolg gar nicht mehr wünschten, weil er uns teurer zu stehen käme als der Misserfolg. Dies widerspräche dem Grundsatz unserer Daseinsbereichtigung. Wir wollen dem Kunden ja in erster Linie zum Erfolg verhelfen.

Wir Rechtsschutzversicherer sind also hier mehr oder weniger aussen vor. Wir sind aus Kostengründen darauf angewiesen, dass es Anwälte gibt, die auch ohne Erfolgsbeteiligung alles geben. Im Gegensatz zu dem, was viele sagen, stützen wir damit die Unabhängigkeit der Anwaltschaft. Wir fördern Anwälte, denen ihr Beruf Spass macht und die nicht immer nur die Dollars vor Augen haben. Anwälte, die auch unter diesen Bedingungen nur das Beste für Ihre Mandanten geben und den Erfolg suchen. Wir stehen dabei auch dazu, dass wir wie andere Anwaltskunden Honorare verhandeln und über die Honorar- und Kostenentwicklung in den Fällen genau und regelmässig orientiert werden wollen.

 

 

 

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  1. Ein wichtiges Thema, Honorare. Ich vergleiche Informationen zum Thema Anwalt Erbrecht und Anwalt Baurecht und bin doch immer wieder erstaunt über die großen Unterschiede bei der Honorargestaltung.

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