Im November 2012 erhielt ich von IC Unicon eine Einladung, als Referent an zwei ERFA-Workshops teilzunehmen. Das neue Erwachsenenschutzrecht, welches per 01.01.2013 in Kraft tritt, ist das Thema. Teilnehmer an diesem ERFA-Anlass sind vor allem Verantwortliche von Wohn- und Pflegeheimen. Aus diesem Grund ist mein Beitrag vor allem auf diese Adressaten ausgerichtet. Entnehmen Sie meinem kurz gehaltenen Flyer die wichtigsten Neuerungen:

Neues Erwachsenenschutzrecht – Flyer

Die Änderungen, welche wirklich Neues bringen, sind nicht die Anpassungen am bisherigen System der behördlichen Massnahmen. Hier sind einfach die altrechtliche Beistandschaft, Beiratschaft, Entmündigung und der FFE in ein verfeinertes System von Beistandschaften und in neue Rahmenbedingungen der fürsorgerischen Unterbringung überführt worden.

Viel entscheidender sind die neuen Möglichkeiten der eigenen Vorsorge, darunter insbesondere der Vorsorgeauftrag, der als eigentliches Testament für den Fall der Urteilsunfähigkeit die Möglichkeit bietet, für diesen Fall Vorkehrungen zu treffen. Das ist wirklich eine bahnbrechende Neuerung, die auch viel mehr in Anspruch genommen werden wird, als wir heute gemeinhin denken.

Ebenfalls bahnbrechend ist die Schaffung der neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB, die professionell ausgestattet werden muss und deshalb nicht mehr auf Ebene der kleinen Gemeinden organisiert werden kann. Diese Behörde wird im Zentrum der Anwendung des neuen Rechts stehen.

Wichtig auch die neuen gesetzlichen Massnahmen für den Fall der Urteilsunfähigkeit bezüglich Vertretung durch Ehegatten für die ordentliche Verwaltung, Vertretung bei ärztlichen Massnahmen (bewusst gilt hier eine Kaskade bis weit hinunter, da es ja auch nicht um Vermögen geht wie bei der ordentlichen Verwaltung) und schliesslich die Bestimmungen für Wohn- und Pflegeheime, die teilweise die Praxis kodifizieren.

Insgesamt eine Gesetzesnovelle, die endlich einmal als sehr gelungen bezeichnet werden kann. Sie sollte die Eigenverantwortung und gleichzeitig die Behördenorganisation stärken.

Bei den Literaturhinweisen bin ich noch etwas zurückhaltend. Was macht es für einen Sinn, ein Buch für über 300 Franken anzuschaffen, bevor noch das Gesetz in Kraft getreten ist geschweige denn Gerichtsentscheide ergangen sind. Zu empfehlen sind der gut strukturierte Artikel im Plädoyer Nr. 5/12 S.34ff. sowie das Buch von Hausheer/Geiser/Aebi-Müller (Stämpfli Verlag AG Bern), das etwas weniger gut strukturiert ist aber eine gute Zusammenfassung abgibt. Mit Praxisanleitungen und Muster-Vorsorgeaufträgen von CURAVIVA.CH und dergleichen wäre ich persönlich noch etwas vorsichtig.

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