Prozessfinanzierung ist sozusagen die letzte Möglichkeit, seine Forderung gerichtlich durchzusetzen, wenn keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde oder diese das betroffene Rechtsgebiet nicht oder mit zu geringer Deckungssumme deckt, wenn die unentgeltliche Rechtspflege nicht möglich ist und wenn einem niemand die Forderung abkaufen will. Das System ist einfach: Der Prozessfinanzierer finanziert den Prozess und übernimmt das gesamte Prozessrisiko, dafür erhält er im Erfolgsfall eine Erfolgsbeteiligung. Lesen Sie meinen Vortrag vom 27.01.2012 vor dem Europainstitut der Uni Zürich: Vortrag Prozessfinanzierung Europainstitut 27. Januar 2012

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