Viele Motorfahrzeugversicherer nehmen in diesen Tagen den Mund etwas gar voll. Sie kündigen Vertragsänderungen an, die Ihnen von Via Sicura diktiert würden. Und sie behaupten, trotz dieser Vertragsänderung gebe es kein ausserordentliches Kündigungsrecht.

Nun: Erstens tritt die entsprechende Änderung (Art. 65 Abs. 3 SVG) erst am 01.01.2015 in Kraft, und zweitens ist klar, dass diese Änderung, wenn sie denn in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Motorfahrzeugversicherung aufgenommen wird, eine Möglichkeit bietet, die Versicherung ausserordentlich zu kündigen.

Lesen Sie den Beitrag von Patrik Howald in den Dextra News.

Author

2 Comments

  1. Wie steht es wenn der Versicherer die Ankündigung dieser Vertragsänderung erst heute (10.10.2013) an den Broker zustellt, wie dies Mobiliar gerade tut. Sie schickt uns einen Stapel solcher Anpassungsbriefe. Diese müssten doch eine Frist von 25 Tagen einhalten. Besteht hier auch ein Kündigungsrecht, wenn diese Frist nicht eingehalten ist? Diese Briefe werden ja erst in ca. 7 Tagen (ca. 17.12.2013) beim Versicherungsnehmer sein.

    • Peter Dähler Reply

      Vielen Dank für Ihre Frage: Sie sprechen von C5 in den Mobi-Bedingungen. Zwar müsste die Mobi die Anpassung 25 Tage vor Ablauf zustellen. Die Kündigungsmöglichkeit besteht jedoch bis zum Ablauf. Bis dann muss die Kündigung bei der Mobi eintreffen. Allenfalls könnte man argumentieren, dass bei verspäteter Mitteilung durch die Mobi sogar noch über den Ablauf hinaus gekündigt werden könnte. Ob dies der Fall ist, ist jedoch heikel. Die hervorgehobene Anpassungsklausel der Mobi ist meines Erachtens zu wenig klar für diese Art von Anpassung ausgelegt. Zudem ändert das Gesetz ja erst auf 01.01.2015. Seltsam, dass die Mobi-Juristen dies nicht wissen.

Write A Comment