Das gab es noch nie! Einen Detail-Vergleich der wichtigsten Betriebsrechtsschutz-Versicherungen auf dem Markt, speziell auf den Vertragsrechtsschutz bezogen. Hier ist er:

Vergleich Vertragsrechtsschutz Betrieb – Peter Dähler 05.05.2012

Weshalb diese Mühe? Von den drei Komponenten, die ein gutes Produkt ausmachen, nämlich:

  • Kundendienst
  • Preis
  • Deckung

ist der letzte Punkt, die Deckung, für Kunden und Makler oft nur schwer zu eruieren. Komplex wird es vor allem beim Vertragsrechtsschutz. Diejenigen Anbieter, die nur bestimmte Vertragstypen decken, diese also aufzählen, nennen oft wichtige Vertragstypen nicht. Dies kann sich bei einem Streit verheerend auswirken. Der Kunde denkt, er hätte doch ein Produkt mit Vertragsrechtsschutz. Der Makler denkt ebenfalls, er hätte alles richtig gemacht für seinen Kunden. Aber dann kommt die Meldung der Rechtsschutzversicherung: «Dieser Vertragstyp ist leider nicht gedeckt.» Zusammengefasst kann deshalb bereits einmal gesagt werden, dass die Anbieter, die von der Typenbezeichnung weggekommen sind, nämlich AXA-ARAG, CAP, DAS  und ORION, deutlich weniger Deckungslücken aufweisen als die andern.

Entscheidend ist jedoch auch, ob die entsprechenden Vertragstypen nur für den Verbrauch im Betrieb gedeckt sind, oder auch für Verträge mit Kunden oder im Zwischenverbrauch mit Lieferanten und Dienstleistern. Das ist die eigentliche Deckung des Unternehmerrisikos, die die CAP Rechtsschutz vor 11 Jahren als erster Rechtsschutz-Versicherer auf den Markt gebracht hat. Wir mussten damals viele interne Widerstände überwinden und Kritik von Konkurrenten einstecken.

Inzwischen ging die Öffnung durch den ganzen Rechtsschutz-Markt. Die CAP ist bei der Deckung der Vertragstypen – zusammen mit der ORION und ihrem neuem Betriebsrechtsschutz – klarer Marktführer geblieben. Die AXA-ARAG macht etwas mehr Ausnahmen, versichert dafür aber auch diejenigen Betriebe zu einem vernünftigen Preis, die andere fallen lassen. Die DAS hat ein gutes frisch überarbeitetes Produkt, versichert aber viele Branchen nicht (Software, Architekten, Ingenieure, Bauunternehmer etc.).

Warum diese Risiko-Scheu bezüglich der Vertragstypen und Branchen?

Ich kann Ihnen sagen, dass die meisten Risiko-Ausschlüsse nicht aufgrund von statistischen Erfahrungen zu stande kommen, sondern aufgrund von panischen Rückmeldungen von einzelnen Juristen in den Rechtsdiensten. Oft stehen das Risikomanagement und der Schadendienst unter derselben operativen Leitung. Deshalb kommt es zu solchen Fehlentwicklungen. Statistisch wirklich erhärtet ist nur die Problematik der Generalverträge im Baugewerbe und der Verträge im Zusammenhang mit Vermögensanlagen. Hier gibt es aussagekräftige Zahlen aus  älteren Produkten, aus den verschiedensten Versuchs- und Spezialprodukten sowie aus dem umliegenden Ausland. Bei den anderen gibt es schlicht zu wenig statistisches Material, um verlässliche Schlüsse zu ziehen.

Bleibt bei der ganzen Problematik der Vertragstypen diejenige der Deckungssumme und der örtlichen Deckung. Die örtliche Deckung wird allmählich überall mindestens in den EU/EFTA-Raum ausgedehnt. Das ist gut so und stellt die Versicherer kaum vor Probleme. Die Deckungssumme kann statistisch eine Rolle spielen. Fälle, die zwischen 10′ und 50’000 Franken kosten, stellen in der Kombination von Schadenhöhe und Schadenfrequenz das grösste Problem dar. Spätestens bei CHF 100’000 nehmen die Schadenfrequenzen jedoch stark ab. Die Erhöhung der Deckungssumme auf vernünftige CHF 100’000 oder 150’000 ist inzwischen Standard. Aufgrund der geringen Schadenfrequenzen bei grösseren Fällen könnte man die Deckungssumme der Vertragsdeckkung jedoch ohne weiteres auch gerade den anderen Deckungssummen angleichen.

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