Eine Spezialität der TSM sind Epidemieversicherungen gegen finanzielle Folgen bei einer Schliessung und/oder Quarantäne des versicherten Betriebs. Im Fall von COVID-19 ist die Epimedieversicherung offensichtlich untauglich.
Lange Zeit wagte es kaum eine Rechtsschutzversicherung, einen Fall wegen Aussichtslosigkeit abzulehnen. Dies hat sich in letzter Zeit geändert. Früher bedeutete aussichtslos noch wirklich «ohne Aussicht auf Erfolg». Heute lehnen einige schwarze Schafe unter den Rechtsschutzversicherungen Fälle bereits dann ab, wenn die Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs unter 50% liegt. Das widerspricht dem Wortlaut der Aufsichtsverordnung. Die Kunden fühlen sich oft ohnmächtig.
Nun gibt es Abhilfe: Nachdem mir Blog-Leser einige besonders stossende Fälle anvertraut haben, ist es mir gelungen, über 20 unabhängige Anwälte dafür zu gewinnen, einen Pool von Schiedsrichtern zu bilden, der in einem künftigen Fall von angeblicher Aussichtslosigkeit zur Verfügung steht. Sollten Sie, liebe Blog-Leser, eine Schiedsrichterin oder einen Schiedsrichter suchen, wenden Sie sich einfach an mich. Ich kann Ihnen meist mehrere Anwälte nennen, die sich im betroffenen Rechtsgebiet auskennen und die Sie der Versicherung vorschlagen können.
Auf diese Weise müssen Sie Schiedsrichter, die von Rechtsschutzversicherungen vorgeschlagen werden, nicht mehr akzeptieren, nur weil Sie selbst niemanden kennen.
Damit Sie sehen, wovon ich spreche, schildere ich Ihnen zwei Fälle aus der Praxis:
Kunden und Rechtsschutzversicherer verstehen unter der freien Anwaltswahl nicht unbedingt dasselbe. Kunden denken oft, sie könnten von Anfang an selbst einen Anwalt wählen. Der Gesetzgeber schreibt die freie Anwaltswahl jedoch nur für nicht real existierende Strukturen sowie für den Prozessfall und bei Interessekonflikten, also für eine klare Minderheit der Fälle vor und lässt auch dann noch eine Ablehnung des Anwalts durch den Versicherer zu. In der Tat gibt es heute nur noch Auslaufprodukte, die über das gesetzliche Minimum…
Täglich erhalten wir Hinweise und Reklamationen im Zusammenhang mit der Schadenerledigung und der rechtlichen Unterstützung von Rechtsschutz-Versicherern. Vorläufig blenden wir diesen Aspekt bei unseren Produkt-Besprechungen absichtlich aus, denn es wurde bisher zu viel Unseriöses zu diesem Thema geschrieben. Der K-Tipp zum Beispiel informiert sich bei den Anwälten statt bei den Kunden. Anwälte stehen jedoch in der aussergerichtlichen Phase eines Falles in direkter Konkurrenz zu den Juristen der Rechtsschutz-Versicherung. Und Anwälte urteilen nur zu gerne aufgrund…