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Kassensturz zu umstrittenen Anwaltshonoraren

Gestern Abend hat sich der Kassensturz dem Thema Anwaltshonorare, insbesondere Erfolgshonorare, gewidmet. Im Kreuzfeuer der Kritik – sicher zu Recht – ein Anwalt der Kanzlei Kaufmann & Friedli, der nebst einer offenbar angemessenen Honorar-Entschädigung der Gegenpartei auch noch ein vereinbartes Erfolgshonorar von 15% einstreichen wollte.

Die Rechtslage ist inzwischen insofern geklärt, als das Bundesgericht Limiten setzt (4A_240/2016 vom 13. Juni 2017). Erfolgshonorare dürfen das Grundhonorar nicht überschreiten. Das Problem: Das lässt sich oft erst im Nachhinein feststellen.

Sie erinnern sich, liebe Blog-Leser. Vor ca. einem Jahr habe ich in diesem Blog das perfide Verhalten der Europäischen Reiseversicherung in einem aus meiner Sicht klaren Fall eines Gepäckdiebstahls aufgezeigt. Lesen Sie nochmals unter Europäische Reiseversicherung zahlt nicht – Oder: Wenn die Versicherungsbranche sich selbst parodiert.

Nun ist es soweit: Das Urteil des Zivilgerichts des Kantons Basel-Stadt liegt vor. Die «Europäische» verliert auf allen Ebenen und muss unseren Kunden den vollen Schaden des Diebstahls, über CHF 4’000, zurückerstatten sowie die gesamten Gerichtskosten und unsere Anwaltskosten übernehmen. Hier finden Sie das Urteil: Entscheid Europäische geschwärzt.

Kunden und Rechtsschutzversicherer verstehen unter der freien Anwaltswahl nicht unbedingt dasselbe. Kunden denken oft, sie könnten von Anfang an selbst einen Anwalt wählen. Der Gesetzgeber schreibt die freie Anwaltswahl jedoch nur für nicht real existierende Strukturen sowie für den Prozessfall und bei Interessekonflikten, also für eine klare Minderheit der Fälle vor und lässt auch dann noch eine Ablehnung des Anwalts durch den Versicherer zu. In der Tat gibt es heute nur noch Auslaufprodukte, die über das gesetzliche Minimum…

Täglich erhalten wir Hinweise und Reklamationen im Zusammenhang mit der Schadenerledigung und der rechtlichen Unterstützung von Rechtsschutz-Versicherern. Vorläufig blenden wir diesen Aspekt bei unseren Produkt-Besprechungen absichtlich aus, denn es wurde bisher zu viel Unseriöses zu diesem Thema geschrieben. Der K-Tipp zum Beispiel informiert sich bei den Anwälten statt bei den Kunden. Anwälte stehen jedoch in der aussergerichtlichen Phase eines Falles in direkter Konkurrenz zu den Juristen der Rechtsschutz-Versicherung. Und Anwälte urteilen nur zu gerne aufgrund…