Kassensturz zu umstrittenen Anwaltshonoraren
Gestern Abend hat sich der Kassensturz dem Thema Anwaltshonorare, insbesondere Erfolgshonorare, gewidmet. Im Kreuzfeuer der Kritik – sicher zu Recht – ein Anwalt der Kanzlei Kaufmann & Friedli, der nebst einer offenbar angemessenen Honorar-Entschädigung der Gegenpartei auch noch ein vereinbartes Erfolgshonorar von 15% einstreichen wollte.
Die Rechtslage ist inzwischen insofern geklärt, als das Bundesgericht Limiten setzt (4A_240/2016 vom 13. Juni 2017). Erfolgshonorare dürfen das Grundhonorar nicht überschreiten. Das Problem: Das lässt sich oft erst im Nachhinein feststellen.