DOK-Film – Familie Epp, Acherli, 6475 Bristen – wie helfen?

Für einmal, liebe Blog-Leser, entferne ich mich – jedenfalls scheinbar – ein wenig vom Thema Rechtsschutz. Viele von Ihnen haben bestimmt auf SF 1 den DOK-Film “Im Schatten des Glücks” gesehen. Sie haben vielleicht sogar einen Kommentar im DOK-Blog oder per E-Mail an die Redaktion hinterlassen. Sie sind traurig darüber, wie wir Schweizer mit unseren Bergbauern umgehen. Sie möchten nicht überlegen, abwägen, sich selbst Ausreden zurechtlegen, sondern einfach helfen, etwas spenden, etwas schicken.

Dann tun Sie es doch einfach! Statt zu warten, bis Ihnen jemand ein Spendenkonto angibt oder die Berghilfe sich einschaltet. Stecken Sie doch einfach ein Hunderternötli oder was Sie wollen in einen Briefumschlag oder in ein Paket und schicken Sie es an “Josef Epp, Acherli, 6475 Bristen” . Diese Hilfe kommt ziemlich sicher zu hundert Prozent beim Empfänger an. Solange unser Wirtschaftssystem noch das Bargeld zulässt, sollten wir uns diese Freiheit nehmen. Denn bereits der Umweg über ein Bank- oder Postkonto könnte administrative/buchhalterische/steuerrechtliche Probleme verursachen….

Vertragsrechtsschutz ist nicht Vertragsrechtsschutz

Das gab es noch nie! Einen Detail-Vergleich der wichtigsten Betriebsrechtsschutz-Versicherungen auf dem Markt, speziell auf den Vertragsrechtsschutz bezogen. Hier ist er:

Vergleich Vertragsrechtsschutz Betrieb – Peter Dähler 05.05.2012

Weshalb diese Mühe? Von den drei Komponenten, die ein gutes Produkt ausmachen, nämlich:

  • Kundendienst
  • Preis
  • Deckung

ist der letzte Punkt, die Deckung, für Kunden und Makler oft nur schwer zu eruieren. Komplex wird es vor allem beim Vertragsrechtsschutz. Diejenigen Anbieter, die nur bestimmte Vertragstypen decken, diese also aufzählen, nennen oft wichtige Vertragstypen nicht. Dies kann sich bei einem Streit verheerend auswirken. Der Kunde denkt, er hätte doch ein Produkt mit Vertragsrechtsschutz. Der Makler denkt ebenfalls, er hätte alles richtig gemacht für seinen Kunden. Aber dann kommt die Meldung der Rechtsschutzversicherung: “Dieser Vertragstyp ist leider nicht gedeckt.” Continue reading

Rechtsschutzversicherung und Aussichtslosigkeit

Lange Zeit wagte es kaum eine Rechtsschutzversicherung, einen Fall wegen Aussichtslosigkeit abzulehnen. Dies hat sich in letzter Zeit geändert. Früher bedeutete aussichtslos noch wirklich “ohne Aussicht auf Erfolg”. Heute lehnen einige schwarze Schafe unter den Rechtsschutzversicherungen Fälle bereits dann ab, wenn die Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs unter 50% liegt. Das widerspricht dem Wortlaut der Aufsichtsverordnung. Die Kunden fühlen sich oft ohnmächtig.

Nun gibt es Abhilfe: Nachdem mir Blog-Leser einige besonders stossende Fälle anvertraut haben, ist es mir gelungen, über 20 unabhängige Anwälte dafür zu gewinnen, einen Pool von Schiedsrichtern zu bilden, der in einem künftigen Fall von angeblicher Aussichtslosigkeit zur Verfügung steht. Sollten Sie, liebe Blog-Leser, eine Schiedsrichterin oder einen Schiedsrichter suchen, wenden Sie sich einfach an mich. Ich kann Ihnen meist mehrere Anwälte nennen, die sich im betroffenen Rechtsgebiet auskennen und die Sie der Versicherung vorschlagen können.

Auf diese Weise müssen Sie Schiedsrichter, die von Rechtsschutzversicherungen vorgeschlagen werden, nicht mehr akzeptieren, nur weil Sie selbst niemanden kennen.

Damit Sie sehen, wovon ich spreche, schildere ich Ihnen zwei Fälle aus der Praxis:

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DAS Rechtsschutz bringt neuen Betriebsrechtsschutz – ORION mit neuen Varianten

Konkurrenzvergleich Betriebsrechtsschutz 20.03.2012

DAS AVB Betriebe D 2012  ORION Besondere Bedingungen Medizinalbereich

Kurz nach meinem letzten Post kommt die DAS Rechtsschutz mit einem neuen Betriebsrechtsschutz 2012 auf den Markt, welcher die wesentlichen Nachteile gegenüber der Konkurrenz beseitigt. Neu beträgt die Deckungssumme im Vertragsrecht CHF 100’000, wahlweise sogar CHF 150’000. Und die örtliche Deckung wurde auf den EU/EFTA-Raum erweitert. Neu ist aber auch der Ausschluss aller Streitigkeiten im Zusammenhang mit Computersoftware.

ORION meldet in Anlehnung an meinen letzten Blog-Eintrag, dass sie einen Vereins-Rechtsschutz anbietet, in welchem auch der Vorstand und die interne Revision versichert sind. Zudem beinhaltet der Ärzte-Rechtsschutz, den es nun in beiden Varianten “Standard” und “Premium” gibt, auch die Deckung bei TARMED-Streitigkeiten. Geplant ist bei ORION auch eine Premium-Variante des Landwirtschafts-Rechtsschutzes.

Vergleich Betriebsrechtsschutz mit Vertragsrecht

Lange schon fragen mich verschiedene Blog-Leser nach einem Vergleich der Betriebsrechtsschutzprodukte. Inzwischen habe ich recht viele Anfragen als unabhängiger Berater behandelt und kann aus meiner Erfahrung berichten. Denn nicht alles kann aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen herausgelesen werden. Nichtsdestotrotz, die folgende Tabellenübersicht ist immerhin einmal eine Grundlage, um die Produkte zu vergleichen:

Konkurrenzvergleich Betriebsrechtsschutz 20.03.2012

Im Folgenden versuche ich, Ihnen auch ein paar zusätzliche Informationen zu vermitteln.

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Prozessfinanzierung – Ergänzung zum Rechtsschutz

Prozessfinanzierung ist sozusagen die letzte Möglichkeit, seine Forderung gerichtlich durchzusetzen, wenn keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde oder diese das betroffene Rechtsgebiet nicht oder mit zu geringer Deckungssumme deckt, wenn die unentgeltliche Rechtspflege nicht möglich ist und wenn einem niemand die Forderung abkaufen will. Das System ist einfach: Der Prozessfinanzierer finanziert den Prozess und übernimmt das gesamte Prozessrisiko, dafür erhält er im Erfolgsfall eine Erfolgsbeteiligung. Lesen Sie meinen Vortrag vom 27.01.2012 vor dem Europainstitut der Uni Zürich: Vortrag Prozessfinanzierung Europainstitut 27. Januar 2012

Das Ding mit der freien Anwaltswahl

Kunden und Rechtsschutzversicherer verstehen unter der freien Anwaltswahl nicht unbedingt dasselbe. Kunden denken oft, sie könnten von Anfang an selbst einen Anwalt wählen. Der Gesetzgeber schreibt die freie Anwaltswahl jedoch nur für nicht real existierende Strukturen sowie für den Prozessfall und bei Interessekonflikten, also für eine klare Minderheit der Fälle vor und lässt auch dann noch eine Ablehnung des Anwalts durch den Versicherer zu.

In der Tat gibt es heute nur noch Auslaufprodukte, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen und die freie Anwaltswahl von Anfang an zulassen. Die ASSISTA ist beim neuen Privat-Rechtsschutz davon abgekommen. Und das Migros-Produkt der CAP ist auch nicht mehr zu haben. Es nützt also nichts, der alten Zeit nachzutrauern. Es gilt, das Beste aus der tatsächlichen Situation zu machen.

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Wie gehen Rechtsschutz-Versicherer mit Obliegenheitsverletzungen von Kunden um?

Ein Anwaltskollege hat mich in der grössten Schweizer Juristen-Mailingliste SWISSLAWLIST darauf aufmerksam gemacht, dass es durchaus wichtig ist, was Rechtsschutz-Versicherer in ihren Bedingungen vorsehen, sofern der Kunde eine Obliegenheit verletzt. Im Vordergrund stehen zwei mögliche Verletzungen von Obliegenheiten, die regelmässig vorkommen:

  • Der Kunde meldet den Schadenfall zu spät an
  • Der Kunde geht zuerst zu seinem Anwalt und lässt den Fall dann von diesem anmelden

Wesentlich seltener geben andere Mitwirkungspflichten Anlass zu Diskussionen. Zusammengefasst sieht die Situation im Markt wie folgt aus: Versicherer verlangen in der Regel eine raschmöglichste, sofortige, unverzügliche Anmeldung des Schadenfalls. Die Fortuna macht eine Ausnahme, indem sie ab Kenntnis des Schadenfalls eine 10-Tagesfrist setzt, um den Fall anzumelden. Das ist zwar eine längere Frist als “unverzüglich”, kann aber eine allzuscharfe Grenze darstellen. Und Versicherer verlangen grundsätzlich , dass man anlässlich eines Schadenfalls nicht direkt zum Anwalt geht, sondern sich zuerst an sie wendet.

Was passiert nun, wenn diese Vorgaben nicht eingehalten werden:

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Die ASSISTA TCS krebst zurück – Neuer Privat-Rechtsschutz 2011

Broschüre Assista Privat       AVB Assista Privat      Vergleich-Privatrechtsschutz 01.10.2011

Dass die Assista mit verschiedenen Herausforderungen zu kämpfen hat, weiss inzwischen jeder. Die Wachstumsschwierigkeiten der letzten Jahre haben bereits dazu geführt, dass  die Assista nun mit der Groupe Mutuel kooperiert und deren Vertriebsnetz nutzt. Dieses Produkt habe ich vor meiner Sommerpause kommentiert. Nun kommt die Assista jedoch mit einem eigenen neuen Privat-Rechtsschutz auf den Markt. Leider fällt dieser gegenüber dem früheren Produkt in entscheidenden Punkten ab. Schade, aber offenbar hat die Assista neben Wachstums- auch Rentabilitäts-Probleme und muss nun volles Gegenruder geben. Hier sind die Facts….

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Groupe Mutuel bringt neuen Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz

Groupe Mutuel Broschüre Legis

Groupe Mutuel AVB Rechtsschutz

Seit Jahren verkauft die Groupe Mutuel unter der Bezeichnung Legis mit Erfolg eine Patienten-Rechtsschutz-Versicherung der DAS. Nun wird die Legis-Reihe um einen Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz der ASSISTA erweitert.

Was treibt Krankenversicherer dazu, Rechtsschutz-Versicherungen zu verkaufen? Sie müssen ihren Vertriebsorganisationen neue Produkte zur Verfügung stellen, da die Provisionen im Kerngeschäft, der Krankenversicherung, eingeschränkt werden müssen. Der ASSISTA, deren Hauptvertriebskanal TCS ausgereizt ist, kommt diese neue Absatzmöglichkeit wie gerufen. Fragt sich, wie sie das alles auf eine Reihe bringt. Die Finanzierung eines fremden Vertriebskanals, der allseits bekannte Qualitätsanspruch im Kundendienst und das versicherungstechnische Ergebnis. Nun, das kann uns im Moment egal sein. Uns interessiert in erster Linie, was das Produkt hergibt.

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