Einige gezielte Anfragen führen mich dazu, kurz etwas zur Grobfahrlässigkeit in der Rechtsschutzversicherung zu schreiben. Es gibt Anbieter, die sich brüsten, auf eine Kürzung bei Grobfahrlässigkeit (GF) zu verzichten, etwa wie dies bei anderen Versicherungsbranchen praktiziert wird. Das ist grober Unfug (GU) und beruht auf einem dogmatischen Irrtum. Die Dextra Rechtsschutz macht diesen Unfug nicht mit.

Alles fängt bei der Definition des Schadenfalls im Rechtsschutz an. Dieser beruht auf einem sekundären Ereignis, nicht auf einem primären Lebenssachverhalt. Der Schadenfall im Rechtsschutz tritt mit dem Bedürfnis nach Rechtshilfe ein. Die Dextra Rechtsschutz bezeichnet den Schadenfall strikte in diesem Sinn, ganz im Gegensatz zu den meisten Konkurrenten, die den Schadenfall künstlich zum Lebenssachverhalt vorverlegen.

Das Bedürfnis nach Rechtshilfe kann nur schwerlich grobfahrlässig herbeigeführt werden. Höchstens der dahinter stehende Lebenssachverhalt kann grobfahrlässig herbeigeführt werden. VVG 14 betrifft aber nicht die Grobfahrlässigkeit einer Handlung, sondern die grobfahrlässige Herbeiführung des Versicherungsereignisses, im Rechtsschutz also des Bedürfnisses nach Rechtshilfe.

Wem also eine andere Versicherung die Leistung wegen Grobfahrlässigkeit kürzt, kann die Rechtsschutzversicherung nicht noch einmal Grobfahrlässigkeit zur Last legen. Der Bedarf an Rechtshilfe ist durch die Kürzung des ersten Versicherers entstanden und nicht vom Rechtsschutzversicherten grobfahrlässig herbeigeführt worden. Der Gedanke an die Rechtshilfe kommt sozusagen eine Reihe zurückversetzt auf, nachdem – zum Beispiel – grobfahrlässig mit der eigenen Gesundheit oder der Gesundheit anderer umgegangen worden ist.

Ein Ereignis, in welchem die Rechtsschutzversicherung GF geltend machen kann, ist dogmatisch schier ausgeschlossen. Vorsatz wäre da bei aktivem Anzetteln eines Rechtsstreites schon eher möglich.

Die Dextra verzichtet deshalb darauf, die Grobfahrlässigkeit im Rechtsschutz ausdrücklich einzuschliessen. Sie ist auch so eingeschlossen.

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