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Das CNO Panel 2014 hat den Geschäfts- und IT-Case Dextra in sein jährliches Buch aufgenommen und kürzlich publiziert. Ich will Ihnen den Ausschnitt aus dem Buch an dieser Stelle nicht vorenthalten:

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Das CNO-Panel ist eine Veranstaltung, die jährlich von Dr. Pascal Sieber & Partners durchgeführt wird. Mit zahlreichen Partnern aus Wissenschaft, Medien und Branchen werden die neusten Entwicklungen in der/um die IT ausgelotet.

Wie entscheidend die IT für den Erfolg eines Unternehmens ist, nehmen wir von Dextra erst jetzt so richtig wahr. Wir sind heute stolze Eigentümer eines eigenen Versicherungs-Systems, das in der Branche konkurrenzlos dasteht. Und/aber wir sind im Gegensatz zu unseren Konkurrenten auch zu 100% davon abhängig.

Letztes Jahr startete die Dextra Rechtsschutz AG mit einer Produktelinie in den Markt, die aufgrund ihrer umfassenden Deckung, ihrer Übersichtlichkeit und ihrer Ehrlichkeit ein sehr gutes Echo auslöste.

Medien, Vergleichsportale, Versicherungsmakler, Anwälte und Kunden beurteilten die Produkte äusserst positiv. Bis heute blieben diese Produkte führend auf dem Markt.

Nun wurde es aber langsam Zeit, die Dextra-Produkte weiterzuentwickeln und unseren Kunden die Sicherheit zu geben, dass sie weiterhin von den mit Abstand führenden Produkten profitieren können.

Produktentwicklung in Rekordzeit

Die Konkurrenten der Dextra schickten sich nach und nach an, ihre Produkte zu modernisieren. Zuletzt brachte die DAS am 30. Juni 2014 einen neuen Betriebsrechtsschutz auf den Markt. Das inspirierte uns, ebenfalls neue Produkte zu entwickeln. Der Entscheid war schnell getroffen. Wir sprachen uns kurz mit unseren IT-Entwicklern von sum.cumo ab und starteten den Entwicklungsprozess. Heute, nur einen Monat später, bringen wir 3 vollständig überarbeitete neue Produkte in 4 Sprachen auf den Markt und haben die Prozesse im Hintergrund vollständig programmiert, getestet und online gestellt.

Viele Motorfahrzeugversicherer nehmen in diesen Tagen den Mund etwas gar voll. Sie kündigen Vertragsänderungen an, die Ihnen von Via Sicura diktiert würden. Und sie behaupten, trotz dieser Vertragsänderung gebe es kein ausserordentliches Kündigungsrecht. Nun: Erstens tritt die entsprechende Änderung (Art. 65 Abs. 3 SVG) erst am 01.01.2015 in Kraft, und zweitens ist klar, dass diese Änderung, wenn sie denn in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Motorfahrzeugversicherung aufgenommen wird, eine Möglichkeit bietet, die Versicherung ausserordentlich zu kündigen.…

Heute wird auf der Dextra-Homepage die neue Rubrik «News» aufgeschaltet. Sie werden dort folgende Formen von News finden: Eigene Mitteilungen In anderen Medien (genehmigte Auszüge oder Links) Dextra-Rechtsschutz-Blog Dieser Blog soll möglichst ein allgemeiner Fach-Blog bleiben, während unter der Rubrik «News» auf der Dextra-Website auch Mitteilungen zu finden sein werden, die von und über Dextra und ihre Aktivitäten berichten. Es gibt keine scharfe Abgrenzung. Es lohnt sich also, gelegentlich beide Seiten zu besuchen.

* Rechtsanwalt Patrik Howald ist Mitgründer, VR-Vizepräsident und GL-Mitglied der Dextra Rechtsschutz AG. Er ist Handelsrichter des Kts. Zürich im Bereich Banken und Versicherungen. Am 1. Januar 2006 trat eine Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft. Unter anderen wurde Art. 6 VVG, der die Folgen von Anzeigepflichtverletzungen regelt, überarbeitet. Die Versicherer – insbesondere im Bereich der Vermögensversicherung, worunter auch die Rechtsschutzversicherung fällt – tun sich schwer im Umgang mit der neuen Regelung. Ein Beispiel: Kunde…

Einige gezielte Anfragen führen mich dazu, kurz etwas zur Grobfahrlässigkeit in der Rechtsschutzversicherung zu schreiben. Es gibt Anbieter, die sich brüsten, auf eine Kürzung bei Grobfahrlässigkeit (GF) zu verzichten, etwa wie dies bei anderen Versicherungsbranchen praktiziert wird. Das ist grober Unfug (GU) und beruht auf einem dogmatischen Irrtum. Die Dextra Rechtsschutz macht diesen Unfug nicht mit. Alles fängt bei der Definition des Schadenfalls im Rechtsschutz an. Dieser beruht auf einem sekundären Ereignis, nicht auf einem…

2. Unabhängigkeit in der Organisation In der letzten «Schweizer Versicherung» (Nr. 8, August 2013, S. 8ff.) werden die zentralen Aufgaben des Verwaltungsrates in einer Versicherungsgesellschaft wie folgt umschrieben: Zentrale Aufgabe des VR sei die Oberleitung eines Unternehmens, also die Entwicklung der strategischen Ziele, die Festlegung der für die Zielerreichung notwendigen Mittel und die Kontrolle der Ausführungsorgane der Zielverfolgung. Mit anderen Worten: Der Verwaltungsrat einer Rechtsschutzversicherungsgesellschaft kann heute kein Abnickergremium mehr sein. Vielmehr muss er die…

Das Thema der Unabhängigket von Rechtsschutzversicherern kann unter folgenden Aspekten behandelt werden: Finanzielle Unabhängigkeit Unabhängigkeit in der Organisation Unabhängigkeit in der Produktgestaltung und Kalkulation Unabhängigkeit von Vertriebspartnern Unabhängigkeit in der Erbringung von Rechtsdienstleistungen Gesetzlich vorgeschrieben ist nur die unabhängige Schadenerledigung. Alle anderen Punkte haben jedoch – wie zu zeigen sein wird – mindestens einen indirekten Einfluss auf die Schadenerledigung. 1. Finanzielle Unabhängigkeit Versicherungsgesellschaften müssen bekanntlich finanziell gut ausgestattet sein. Dies darf jedoch nicht über Darlehen…